Im Rahmen des Familienrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei der Ehescheidung und dem Versorgungsausgleich.
Wir beraten im Bereich des ehelichen Güterrechts, des Zugewinnausgleichs und dem Ausgleich des Vermögens. Weiterhin zählt zu unseren Kernkompetenzen die Gestaltung von Eheverträgen vor der Heirat und während des Bestehens einer Ehe. Zur Vermeidung gerichtlicher Verfahren gestalten wir Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Klientel in jeder Form hinsichtlich der Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen innerhalb der Verwandtschaft, insbesondere beim Ehegatten- und Elternunterhalt und führen auf Seiten unserer Mandanten den Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten durch.
Ferner vertreten und beraten wir unsere Auftraggeber bei allen Arten von Rechtsgeschäfte mit sonstigen Familienangehörigen.