Im Rahmen des Handelsrechts beraten wir Unternehmen bei der Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, zu Fragen des allgemeinen Firmenrechts bis hin zur Anbahnung und Abwicklung von Handelsgeschäften. Hierzu zählt insbesondere die Geltendmachung von Mängelrügen oder handelsrechtlicher Ausschlussfristen.