Hinweisgeberschutz

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Hinweisgeber-schutz

Hinweisgebermanagement mit HSF

Die EU-Richtlinie 2019/1937 und das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichten öffentliche und private Organisationen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten, damit Rechtsverstöße gefahrlos gemeldet werden können. Zudem enthält die Richtlinie Vorkehrungen, um hinweisgebende Personen vor Repressalien zu schützen.

HSF unterstützt Unternehmen und die Geschäftsführung bei der Planung, Umsetzung und dem Betrieb des Hinweisgebermanagements.

Sofern bereits ein Hinweisgebersystem vorhanden ist, unterstützen wir Sie darin, dass alle gesetzlichen und organisatorischen Anforderungen erfüllt sind. Ist noch kein Hinweisgebersystem etabliert, beraten wir beim Erstellen und Implementieren von Prozessen sowie bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und nachgelagerter Prozesse.

Hinweismeldestelle

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie als Unternmehmen auch den Betrieb der internen Meldestelle (inkl. Durchführung notwendiger Relevanzprüfung eingehender Hinweise, Fristen- und Rückmeldungsmanagement etc.) und geben Handlungsempfehlungen. Rechtsanwältin Astrid Wutzel-Schudagies und Rechtsanwalt Jochen Messerle betreuen namhafte Unternehmen in ganz Deutschland als Ombudspersonen / Vertrauensanwalt und Vertrauensanwältin.

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