Mediation ist ein freiwilliges, außergerichtliches, nichtöffentliches Streitbeilegungsverfahren, in welchem die Parteien mit Hilfe eines neutralen Dritten, dem Mediator, eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts entwickeln. In der Mediation werden Streitigkeiten nicht allein durch rechtliche Würdigung des Geschehenen gelöst, sondern interessenorientierte und ökonomische Lösungswege entwickelt. Der Mediator hat dabei eine unterstützende, moderierende und strukturierende Funktion.
Durch die langjährige anwaltliche Tätigkeit in den Bereichen des Bau-, Gesellschafts-, Arbeits-, Familien- sowie Erbrechts und die einschlägigen gerichtlichen Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten, haben dazu geführt, dass HFS auch Mediationsverfahren und außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren durch Anwälte:innen als ausgebildete Mediatoren:innen anbietet und erfolgreich durchführt.
Auch im klassischen Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren sind wir als Schlichter:in oder Schiedsrichter:in tätig und können Sie in diesen Verfahren als anwaltliche Verfahrensbevollmächtigte vertreten.