Wir beraten sowohl öffentliche Auftraggeber, als auch Bieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Bei der Ausschreibung von Bau- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber ist nicht nur die Kenntnis der einschlägigen Regelwerke (z.B. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Vergabeverordnung, VOB/A), sondern auch der sich immer weiter entwickelnden Rechtsprechung der Vergabekammern und -senate sowie des Europäischen Gerichtshofs unerlässlich. Vergaberechtliche Verstöße können zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, welche wiederum das Vorhaben verzögern und damit verteuern. Zur Vermeidung solcher Nachteile stellen wir unseren Mandanten unser rechtliches Know-How bei der Ausschreibung, aber auch bei der Vertretung in einem Nachprüfungsverfahren zur Verfügung.
Bieter beraten wir hinsichtlich vergaberechtlicher Verstöße des öffentlichen Auftraggebers, wobei der Frage, ob und welcher Rechtsschutz besteht, wesentliche Bedeutung zukommt. Ferner vertreten wir Bieter in Nachprüfungsverfahren und bei Rechtsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten.