Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in etlichen Belangen des öffentlichen Rechts.
Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören hier neben dem öffentlichen Baurecht auch Fragen und Streitigkeiten des öffentlichen Nachbarrechts, des Prüfungs-, Schul- und Hochschulrechts (u.a. Studienplatzklagen).
Des Weiteren liegen unsere fachlichen Kompetenzen im Beamtenrecht und Kommunalrecht. Zu unseren Mandanten zählen dabei Beamte und Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden). Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Beamtenrecht sind der Konkurrentenwiderspruch, die Konkurrentenklage, das Eilverfahren, Disziplinarverfahren und die Abordnung, die Beförderung, Besoldung, dienstliche Beurteilung, Dienstunfähigkeit, Ernennung, Nebentätigkeit, Ruhestand, Teilzeit und der Urlaub, die Versetzung, Versorgung und Zuweisung von Beamten.
Für unsere Mandanten sind wir deutschlandweit beratend, aber auch in Anhörungs-, Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren gegen Behörden sowie in Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten,Verwaltungsgerichtshöfen bzw. Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht tätig.