Privates Baurecht

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Privates Baurecht

Privates Baurecht bei HSF

Der Bau eines Hauses ist für Bauherren von hoher - oft existenzieller - wirtschaftlicher und ideeller Bedeutung. Aber auch für den beauftragten Bauunternehmer ist die Errichtung des Objekts mit einem beträchtlichen wirtschaftlichen und persönlichen Risiko verbunden. Ein Bauvorhaben erfordert eine einwandfreie Planung und deren fachgerechte Umsetzung.

Kommt es zwischen den Baubeteiligten zum Streit über bestehende oder vermeintliche Mängel, ist eine kompetente und lösungsorientierte rechtliche Betreuung unerlässlich.

Unsere Fachanwälte beraten und vertreten bundesweit Bauunternehmen ebenso wie Bauherren.

Bauvertragsrecht

Auf dem Gebiet des Bauvertragsrechts unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, Werklohnforderungen sowie der Sicherung von Bauforderungen. Wir stehen den Bauherrn und den Baubeteiligten auch während der Bauphase zur Verfügung, um frühestmöglich die Durchsetzung späterer Ansprüche, sei es auf Gewährleistung, sei es auf Werklohn, vorzubereiten und zu sichern. Vorrangig geht es uns aber um die Vermeidung einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung. Ferner gestalten wir interessengerecht Verträge u.a. für Generalunternehmer/-übernehmer, Subunternehmer oder eine ARGE.

Im Konfliktfall sind wir bestrebt, für Sie nicht nur ein rechtlich angemessenes, sondern auch eine wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis zu erzielen.

Dies gilt insbesondere bei der Vertretung in Bauprozessen, welche sich oft teuer und langwierig gestalten. Unsere Fachanwälte verfügen über die notwendige Prozesserfahrung, um Chancen und Risiken des Verfahrens zu erkennen und im Einvernehmen mit Ihnen die richtige Strategie in Bezug auf die weitere Vorgehensweise zu entwickeln.

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